Ein wunderschönen guten Morgen. Ich begrüße Sie zur Vorlesung Grundrechte. Irgendwie muss
ich glaube ich hier näher ran. So, ist so besser, ja. Ich begrüße Sie zur Vorlesung
Grundrechte. Wir haben in der letzten Woche, Sie erinnern sich uns mit dem Thema, dem
Themenkomplex Allgemeine Grundrechtslehren beschäftigt, haben da zunächst die Grundrechtsfunktionen
kennengelernt, letzte Woche am Montag, die verschiedenen Status nach der Statuslehre von
Georg Jelinek. Wir haben dann uns auch mit der Problematik auseinandergesetzt, wer sind
die Berechtigten, wer sind die Verpflichteten bei einer Grundrechtsbeziehung, also wer
kann die Grundrechte geltend machen, wer kann sich darauf berufen, wem gegenüber oder
an wen richten Sie sich, wem gegenüber kann ich Sie geltend machen und wir haben dann
am letzten Donnerstag uns sozusagen das Grundschema einer Grundrechtsprüfung vor Augen geführt
mit dem bekannten oder vielleicht noch nicht ganz bekannten, aber jedenfalls im Laufe der
Vorlesungen und der Übungen auch immer bekannter werdenden Dreischritt, Schutzbereich, Eingriff,
Rechtfertigung. Ich hatte Ihnen gesagt, das ist nichts, was Sie sozusagen auswendig oder
stumpf auswendig lernen müssen, sondern was Sie sich herleiten können aus den Grundfragen,
die wir stellen müssen. Wenn wir uns die Grundrechte anschauen, die erste Frage ist,
ob ein Lebenssachverhalt, können wir sagen, in den Anwendungs-, in den Schutzbereich
eines Grundrechts hineinfällt, also Sie erinnern sich an den kleinen Einführungen zu der Grundlagenfile,
den ich ausgeteilt hatte, wenn noch jemand braucht, da liegen auch noch Kopien, da ging
es also um eine Aussage einer Rechtsanwältin über einen anderen Rechtsanwalt, er habe
rechten Dreck verbreitet, also dabei die Frage, ist eine solche Aussage von der Meinungsfreiheit
erfasst, dazu müssen wir diskutieren, was sind Meinungen im Sinne von Artikel 5, dann
die Frage, die Grundrechte schützen gegen Eingriffe durch den Staat, also wir müssen
fragen, ob hier der Staat in diesen Schutzbereich eingegriffen hat, da war unsere Antwort mit
Blick auf den Fall, ja hat er, denn er hat sozusagen ihr es im Wege einer Gerichtsentscheidung
verboten, zukünftig diese Aussage zu tätigen, Sie erinnern sich beim Eingriff, wir haben
gesagt, es gibt den klassischen, den finalen Eingriffsbegriff, den modernen Eingriffsbegriff,
in Fällen wie diesen, aber auch in vielen anderen Fällen fallen beide Eingriffsbegriffe
zusammen und dann die ganz entscheidende Frage ist, wenn der Staat in den Schutzbereich,
wenn wir eine staatliche Maßnahme haben, die in den Schutzbereich eines Grundrechts eingreift,
dann ist die Frage, ob dieser Eingriff eben gerechtfertigt werden kann, das bestimmt
sich nach den vom Grundgesetz vorgesehenen Schranken der jeweiligen Grundrechte, wir
haben also gesehen, es gibt Grundrechte mit einem einfachen Gesetzesvorbehalt, mit einem
qualifizierten Gesetzesvorbehalt und Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt und wir werden jeweils,
wenn wir die einzelnen Grundrechte dann uns vertieft anschauen, feststellen, ist das nun
ein Grundrecht mit einem qualifizierten oder einem einfachen Gesetzesvorbehalt oder gar
ganz ohne Gesetzesvorbehalt und jedes Mal die Frage stellen müssen, wie kann denn dann
eigentlich ein Eingriff gerechtfertigt werden und schließlich haben wir gesehen, selbst
wenn wir dann festgestellt haben, dass eben ein Eingriff oder die Möglichkeit des Eingriffs
oder der Rechtfertigung des Eingriffs festgestellt haben, dann bedarf es nochmal einer weiteren
Prüfung, nämlich ob ganz konkret tatsächlich der Eingriff, um den es da geht, das Gesetz,
das Urteil, die Verwaltungsmaßnahme verhältnismäßig ist, das ist sozusagen, hatte ich Ihnen gesagt,
immer die große Frage, in der es dann darum geht, eben die widerstreitenden Interessen,
einerseits das private Interesse, das Grundrecht schützt mit möglicherweise anderen privaten
Interessen oder aber auch öffentlichen Interessen in einen gerechten Ausgleich zu bringen und
das war im Grunde genommen das Schaubild, das ich hier so ein bisschen entwickelt habe,
das ist ja immer so mit grafischen Darstellungen, manchmal verwirren Sie einen nur noch mehr,
manchmal helfen Sie einem, also wenn Sie das Gefühl haben, ich verstehe das auch ohne die
Grafik, dann versuchen Sie nicht die Grafik zu verstehen, sondern nur für den Fall, dass
wenn sozusagen dieses Zusammenspiel noch nicht ganz klar ist, sollte diese Grafik eben hier
helfen, dass wir einerseits sehen, also der Eingriff nimmt einen Teil des Schutzbereiches
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:29:40 Min
Aufnahmedatum
2018-04-23
Hochgeladen am
2018-04-23 20:39:03
Sprache
de-DE