5 - Grundrechte [ID:9022]
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Ein wunderschönen guten Morgen. Ich begrüße Sie zur Vorlesung Grundrechte. Irgendwie muss

ich glaube ich hier näher ran. So, ist so besser, ja. Ich begrüße Sie zur Vorlesung

Grundrechte. Wir haben in der letzten Woche, Sie erinnern sich uns mit dem Thema, dem

Themenkomplex Allgemeine Grundrechtslehren beschäftigt, haben da zunächst die Grundrechtsfunktionen

kennengelernt, letzte Woche am Montag, die verschiedenen Status nach der Statuslehre von

Georg Jelinek. Wir haben dann uns auch mit der Problematik auseinandergesetzt, wer sind

die Berechtigten, wer sind die Verpflichteten bei einer Grundrechtsbeziehung, also wer

kann die Grundrechte geltend machen, wer kann sich darauf berufen, wem gegenüber oder

an wen richten Sie sich, wem gegenüber kann ich Sie geltend machen und wir haben dann

am letzten Donnerstag uns sozusagen das Grundschema einer Grundrechtsprüfung vor Augen geführt

mit dem bekannten oder vielleicht noch nicht ganz bekannten, aber jedenfalls im Laufe der

Vorlesungen und der Übungen auch immer bekannter werdenden Dreischritt, Schutzbereich, Eingriff,

Rechtfertigung. Ich hatte Ihnen gesagt, das ist nichts, was Sie sozusagen auswendig oder

stumpf auswendig lernen müssen, sondern was Sie sich herleiten können aus den Grundfragen,

die wir stellen müssen. Wenn wir uns die Grundrechte anschauen, die erste Frage ist,

ob ein Lebenssachverhalt, können wir sagen, in den Anwendungs-, in den Schutzbereich

eines Grundrechts hineinfällt, also Sie erinnern sich an den kleinen Einführungen zu der Grundlagenfile,

den ich ausgeteilt hatte, wenn noch jemand braucht, da liegen auch noch Kopien, da ging

es also um eine Aussage einer Rechtsanwältin über einen anderen Rechtsanwalt, er habe

rechten Dreck verbreitet, also dabei die Frage, ist eine solche Aussage von der Meinungsfreiheit

erfasst, dazu müssen wir diskutieren, was sind Meinungen im Sinne von Artikel 5, dann

die Frage, die Grundrechte schützen gegen Eingriffe durch den Staat, also wir müssen

fragen, ob hier der Staat in diesen Schutzbereich eingegriffen hat, da war unsere Antwort mit

Blick auf den Fall, ja hat er, denn er hat sozusagen ihr es im Wege einer Gerichtsentscheidung

verboten, zukünftig diese Aussage zu tätigen, Sie erinnern sich beim Eingriff, wir haben

gesagt, es gibt den klassischen, den finalen Eingriffsbegriff, den modernen Eingriffsbegriff,

in Fällen wie diesen, aber auch in vielen anderen Fällen fallen beide Eingriffsbegriffe

zusammen und dann die ganz entscheidende Frage ist, wenn der Staat in den Schutzbereich,

wenn wir eine staatliche Maßnahme haben, die in den Schutzbereich eines Grundrechts eingreift,

dann ist die Frage, ob dieser Eingriff eben gerechtfertigt werden kann, das bestimmt

sich nach den vom Grundgesetz vorgesehenen Schranken der jeweiligen Grundrechte, wir

haben also gesehen, es gibt Grundrechte mit einem einfachen Gesetzesvorbehalt, mit einem

qualifizierten Gesetzesvorbehalt und Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt und wir werden jeweils,

wenn wir die einzelnen Grundrechte dann uns vertieft anschauen, feststellen, ist das nun

ein Grundrecht mit einem qualifizierten oder einem einfachen Gesetzesvorbehalt oder gar

ganz ohne Gesetzesvorbehalt und jedes Mal die Frage stellen müssen, wie kann denn dann

eigentlich ein Eingriff gerechtfertigt werden und schließlich haben wir gesehen, selbst

wenn wir dann festgestellt haben, dass eben ein Eingriff oder die Möglichkeit des Eingriffs

oder der Rechtfertigung des Eingriffs festgestellt haben, dann bedarf es nochmal einer weiteren

Prüfung, nämlich ob ganz konkret tatsächlich der Eingriff, um den es da geht, das Gesetz,

das Urteil, die Verwaltungsmaßnahme verhältnismäßig ist, das ist sozusagen, hatte ich Ihnen gesagt,

immer die große Frage, in der es dann darum geht, eben die widerstreitenden Interessen,

einerseits das private Interesse, das Grundrecht schützt mit möglicherweise anderen privaten

Interessen oder aber auch öffentlichen Interessen in einen gerechten Ausgleich zu bringen und

das war im Grunde genommen das Schaubild, das ich hier so ein bisschen entwickelt habe,

das ist ja immer so mit grafischen Darstellungen, manchmal verwirren Sie einen nur noch mehr,

manchmal helfen Sie einem, also wenn Sie das Gefühl haben, ich verstehe das auch ohne die

Grafik, dann versuchen Sie nicht die Grafik zu verstehen, sondern nur für den Fall, dass

wenn sozusagen dieses Zusammenspiel noch nicht ganz klar ist, sollte diese Grafik eben hier

helfen, dass wir einerseits sehen, also der Eingriff nimmt einen Teil des Schutzbereiches

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:29:40 Min

Aufnahmedatum

2018-04-23

Hochgeladen am

2018-04-23 20:39:03

Sprache

de-DE

Tags

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